Maßnahmen müssen mindestens folgendes umfassen:
- 1.Konzepte in Bezug auf die Risikoanalyse und auf die Sicherheit in der Informationstechnik
- 2.Bewältigung von Sicherheitsvorfällen
- 3.Aufrechterhaltung des Betriebs, wie Backup-Management und Wiederherstellung nach einem Notfall, sowie Krisenmanagement
- 4.Sicherheit der Lieferkette einschließlich sicherheitsbezogener Aspekte der Beziehungen zu unmittelbaren Anbietern oder Diensteanbietern
- 5.Sicherheitsmaßnahmen bei Erwerb, Entwicklung und Wartung von informationstechnischen Systemen, Komponenten und Prozessen, einschließlich Management und Offenlegung von Schwachstellen
- 6.Konzepte und Verfahren zur Bewertung der Wirksamkeit von Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Sicherheit in der Informationstechnik
- 7.grundlegende Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen im Bereich der Sicherheit in der Informationstechnik
- 8.Konzepte und Prozesse für den Einsatz von kryptographischen Verfahren
- 9.Erstellung von Konzepten für die Sicherheit des Personals, die Zugriffskontrolle und für die Verwaltung von IKT- Systemen, -Produkten und -Prozessen
- 10.Verwendung von Lösungen zur Multi-Faktor-Authentifizierung oder kontinuierlichen Authentifizierung, gesicherte Sprach-, Video- und Textkommunikation sowie gegebenenfalls gesicherte Notfallkommunikationssysteme innerhalb der Einrichtung

