Prüfen, ob die KI-Verordnung greift
Zuerst ist zu klären, ob eine Software als KI-System gilt und ob ihr Einsatz unter die Verordnung fällt. Davon hängen alle weiteren Schritte ab.
§ Art. 2 — Anwendungsbereich- a)Alle KI-Anwendungen in der Organisation erfassen
- b)Prüfen, ob die Definition eines KI-Systems erfüllt ist
- c)Ausnahmen prüfen, etwa rein private Nutzung, Forschung oder militärische Zwecke
- d)Für jede Anwendung festhalten, in welcher Rolle man beteiligt ist
Maßstab: Erfüllt, wenn für jede KI-Anwendung dokumentiert ist, ob und in welcher Rolle die Verordnung gilt.