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Forum IT-Sicherheit
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Wie weit darf ein KI-Agent gehen, um uns zu schützen?
Wo sollten die Grenzen für Zugriffe, Überwachung und die Verarbeitung vertraulicher Daten durch KI-Agenten liegen, auch wenn dadurch Sicherheitsrisiken möglicherweise später erkannt werden?
Hier zieht das Datenschutzrecht eine ganz klare, rote Linie. Insbesondere wenn die private Nutzung geschäftlicher Kommunikationskanäle im Unternehmen erlaubt oder geduldet ist, greift der Datenschutz und schränkt die Überwachungsrechte des Arbeitgebers stark ein. Ein pauschales Durchsuchen privater Daten ist unverhältnismäßig. Der Schutz des Unternehmens darf niemals durch den vollständigen Abbau von Grundrechten der Beschäftigten erkauft werden.
Ich denke, auch in diesem Fall ist "Der Zweck heiligt die Mittel" die falsche Reaktion. Ja, wir haben in der EU und in Deutschland strengere Vorgaben als in den USA. Und das Verletzen dieser gesetzlichen Rahmenbedingungen *ist keine Option*! Wenn also die Frage lautet "Verstoße ich gegen ein Gesetz um Dinge sicherer zu machen?", kann/darf die Antwort nicht "Ja" lauten. Es ist schlichtweg nicht erlaubt!
... ABER ...
In der Praxis habe ich bisher nur extrem wenige Fälle erlebt, in denen das wirklich ein Problem darstellt. Hier prallen IMHO zwei Welten aufeinander. Auf der einen Seite das, was wirklich in den Regularien steht, und auf der anderen Seite das, was deren *Gegner* daraus interpretieren. Soll heißen, bei den allermeisten Fällen (ich hätte jetzt alle geschrieben, weil ich mich an keinen gegenteiligen Fall erinnern kann … aber sage niemals nie 🙂 ), bei denen ich beteiligt war, waren diese Absolutpositionen (auf beiden Seiten!) nicht haltbar. Soll heißen, in vielen Fällen darf man mehr, als die Gegner es wahrhaben wollen (Stichwort berechtigtes Interesse!) … oft aber leider auch, als es denen, die sich auf die Rechtsseite stellen, "angenehm" ist. D.h. nach *Wortlaut* des Gesetzes (und auch Interpretation, e.g. durch Urteile) ist es oft problemlos … auch wenn es nicht dem eigenen Gefühl entspricht.
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