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Wer übt Rechtsberatung in der IT-Sicherheit aus und worauf ist zu achten?
Unternehmen, die Rechtsberatung im Bereich IT-Sicherheit, also auch Cybersicherheit, anbieten, sind vor allem Beratungsunternehmen und Kanzleien. Daneben können auch einzelne Rechtsanwälte beratend tätig sein. Eine entgeltliche und freiberufliche Rechtsberatung ist grundsätzlich Volljuristen vorbehalten. Um ihre Kenntnisse in bestimmten Bereichen zu vertiefen, spezialisieren sich Juristen häufig auf ein oder mehrere Rechtsgebiete. Gerade im Bereich der IT-Sicherheit kann dabei Wissen im Informationstechnologierecht (IT-Recht) besonders relevant sein. Beim IT-Recht handelt es sich allerdings um eine sogenannte Querschnittsmaterie. Je nach Sachverhalt können deshalb auch andere Rechtsgebiete eine Rolle spielen. Beschäftigt man sich beispielsweise mit dem Thema „Künstliche Intelligenz“, können unter anderem Urheber- und Schutzrechte relevant sein. Genauso können aber auch Datenschutzrecht, Produkthaftungsrecht oder Strafrecht betroffen sein. Ähnlich sieht es bei der IT-Sicherheit und den damit verbundenen rechtlichen Fragestellungen aus.
Welche Kenntnisse benötigt werden, hängt daher immer auch vom jeweiligen Sachverhalt ab. Juristen können sich durch entsprechende Qualifikationen weiter spezialisieren. Dazu gehört beispielsweise die Qualifikation als Fachanwalt, etwa für IT-Recht. Diese wird bei besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in einem bestimmten Rechtsgebiet verliehen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, das eigene Wissen durch einen akademischen Abschluss wie einen LL.M. oder einen Doktorgrad zu vertiefen. Daneben gibt es weitere Spezialisierungen, beispielsweise die Ausbildung zum Mediator, bei der unter anderem bestimmte Soft Skills vermittelt werden.
Allerdings sind in diesem Bereich nicht ausschließlich Volljuristen tätig. In der Praxis finden sich häufig Teams, die beispielsweise aus Volljuristen, Wirtschaftsjuristen und IT-Spezialisten bestehen. Gerade bei komplexeren Sachverhalten kann diese Zusammenarbeit sinnvoll sein. Wenn die Rechtsdienstleistung lediglich als sogenannte Nebenleistung erbracht wird, ist eine Ausbildung zum Volljuristen ebenfalls nicht zwingend erforderlich. Die Kenntnisse, die andere Berufsgruppen mitbringen, beruhen dabei häufig auf praktischer Erfahrung, wiederkehrenden Prozessen oder einer langjährigen Tätigkeit in ihrem jeweiligen Bereich. Daneben gibt es gesetzliche Anforderungen, die beispielsweise die Tätigkeit als Datenschutz- oder Menschenrechtsbeauftragter in einem Unternehmen betreffen und auch ohne die Hinzuziehung eines Volljuristen erfüllt werden können.
Häufige Fragen (FAQ)
Entgeltliche und freiberufliche Rechtsberatung ist grundsätzlich Volljuristen vorbehalten. Welche rechtlichen Kenntnisse erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab, da neben IT-Recht auch etwa Datenschutz-, Urheber-, Produkthaftungs- oder Strafrecht relevant sein können.
Juristen können sich im IT-Recht durch zusätzliche Qualifikationen spezialisieren. Dazu zählen beispielsweise die Fachanwaltsqualifikation für IT-Recht sowie akademische Abschlüsse wie ein LL.M. oder ein Doktorgrad.
In der Praxis arbeiten häufig Volljuristen, Wirtschaftsjuristen und IT-Spezialisten in Teams zusammen. Diese Kombination kann insbesondere bei komplexeren Sachverhalten sinnvoll sein, bei denen rechtliche und technische Kenntnisse zusammenwirken müssen.
Eine Tätigkeit ohne Volljuristen ist möglich, wenn die Rechtsdienstleistung lediglich als Nebenleistung erbracht wird. Zudem können gesetzliche Anforderungen etwa für Datenschutz- oder Menschenrechtsbeauftragte auch ohne Hinzuziehung eines Volljuristen erfüllt werden.
