EU-Verordnung (EU) 2014/910 Zusammenfassung

eIDAS-Verordnung

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Zweck der Verordnung ist es, ein System für sichere elektronische Interaktion zwischen Unternehmen, Bürgern und Behörden in der EU zu schaffen, um das Vertrauen in elektronische Transaktionen zu stärken und die Bereitstellung einer europäischen Brieftasche für die digitale Identität durch die Mitgliedstaaten sicherzustellen.

Fristen-Überblick

Wann gilt was?

Einhaltungsfrist · 21.05.2027 in 7 Monaten

Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie u. a. nicht mehr:

  • Signaturerstellungseinheiten allein wegen alter Konformitätsfeststellung als qualifiziert behandeln
Im Fristen-Überblick öffnen
  • Gilt ab
  • Umsetzung
  • Sonstige
KI-gestützt erstelltDie Kurzbeschreibungen der Fristen wurden teilweise mit KI erstellt und redaktionell geprüft.
Ihre Sichtweise

Welche Rolle hat Ihr Unternehmen?

Bedeutung, Pflichten, Verantwortung, Materialien und Sanktionen passen sich an Ihre Auswahl an.

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In Vorbereitung eIDAS-Verordnung02.11.2026

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