EU-Verordnung ·(EU) 2014/910 Zusammenfassung
eIDAS-Verordnung
iZweck der Verordnung ist es, ein System für sichere elektronische Interaktion zwischen Unternehmen, Bürgern und Behörden in der EU zu schaffen, um das Vertrauen in elektronische Transaktionen zu stärken und die Bereitstellung einer europäischen Brieftasche für die digitale Identität durch die Mitgliedstaaten sicherzustellen.
Wann gilt was?
- Heute
Übergangsfrist · 21.05.2026
Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie u. a. nicht mehr:
- Zertifikate natürlicher Personen nach Richtlinie 1999/93/EG qualifiziert behandeln
Frist für Durchführungsrechtsakt · 21.05.2026
Bis dahin bewertet die Kommission Durchführungsrechtsakte zu:
- Referenzstandards für fortgeschrittene elektronische Signaturen
- Spezifikationen und Verfahren für fortgeschrittene elektronische Signaturen
- Konformitätsvermutung bei Einhaltung dieser Standards und Verfahren
Sonstige Frist · 21.05.2026
Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie als Vertrauensdiensteanbieter u. a. nicht mehr:
- Fernsignatur- und Fernsiegel-Verwaltungsdienste ohne Qualifikationsstatus fortführen
Einhaltungsfrist · 21.05.2027 in 7 Monaten
Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie u. a. nicht mehr:
- Signaturerstellungseinheiten allein wegen alter Konformitätsfeststellung als qualifiziert behandeln
- Gilt ab
- Umsetzung
- Sonstige
Welche Rolle hat Ihr Unternehmen?
Bedeutung, Pflichten, Verantwortung, Materialien und Sanktionen passen sich an Ihre Auswahl an.
Unternehmen in Ihrer Rolle müssen ihre internen Abläufe an die neuen Anforderungen anpassen, Zuständigkeiten festlegen und die Umsetzung nachvollziehbar dokumentieren.
Die wichtigsten Pflichten betreffen Risikomanagement, Meldewege und die Schulung der Beschäftigten.
Risiken systematisch erfassen, bewerten und regelmäßig überprüfen.
§ Art. 21Erhebliche Sicherheitsvorfälle fristgerecht an die zuständige Behörde melden.
§ Art. 23Die Geschäftsleitung regelmäßig zu Pflichten und Risiken schulen.
§ Art. 20Sicherheitsanforderungen an Dienstleister und Zulieferer vertraglich festhalten.
§ Art. 21Zusammenfassung in Vorbereitung
Für diesen Rechtsakt sind Zusammenfassungen in Vorbereitung, aber noch nicht veröffentlicht.
- Rechtsakt erfasst
- Zusammenfassung in Arbeit
- Veröffentlicht
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