NIS.2 : Der Überblick

Dabei ist zu beachten, dass es sich um eine Richtlinie im europäischen Kontext handelt. Diese Bedarf, im Gegensatz zur Verordnung, der Umsetzung in nationales Recht. Dies soll mit dem NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz erfolgen. Ausgesprochenes Ziel der Richtlinie ist ein einheitliches und hohes Cybersicherheitsniveau zu schaffen und so das Funktionieren des Binnenmarktes zu verbessern. Die Richtlinie selbst gilt seit dem 16. Januar 2023, wobei die Mitgliedstaaten sie bis zum 17. Oktober 2024 umzusetzen haben.
Anzuwenden wären die neuen Regeln sodann ab dem 18. Oktober 2024, doch wie aus einer Anfrage des Bundesverbandes der mittelständischen Wirtschaft (BVMW) beim BMI hervorgeht, verzögert sich die nationale Umsetzung. Zurzeit wird mit einer Umsetzung frühstens im ersten Quartal 2025 gerechnet.

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