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Startseite » Ratgeber » IT-Sicherheitsgesetze » NIS2 » Welche Besonderheiten muss ich beachten, bei denen ich unter NIS2 falle
Da die Umsetzung von NIS2 noch aussteht sollten Sie frühzeitig betroffene Unternehmenseinheiten identifizieren. Die Auswirkungen von NIS2 beschränken sich dabei zum Teil nicht nur auf Ihr Kerngeschäft. Auch Nebentätigkeiten können unter NIS2 fallen. Dazu können Nebentätigkeiten, wie die Konzern-IT, die Energieproduktion oder Managed Service Provider gehören.
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