Für wen ist der CRA relevant und was sind Produkte mit digitalen Elementen?

Der CRA gilt für alle Produkte mit digitalen Elementen. Die damit verbundenen Pflichten treffen alle Wirtschaftsakteure. Explizit zu nennen sind Hersteller, Händler, Bevollmächtigte und Einführer/Importeure. Eine Begrenzung nach Unternehmensgröße oder Umsatz gibt es dabei nicht. Die Plicht knüpft an Produkte mit digitalen Elementen und die damit verbundenen Wirtschaftsakteure an. Als Produkt mit digitalen Elementen bezeichnet die Verordnung Software- oder Hardwareprodukt und dessen Datenfernverarbeitungslösungen. Dabei ist irrelevant, ob diese getrennt in Verkehr gebracht werden sollen. Produkt mit digitalen Elementen lassen sich bspw. verwenden, um eine direkte oder indirekte Datenverbindung (logisch und physisch) mit einem Netz oder Gerät herzustellen. Dadurch ist bis auf wenige Ausnahmen (siehe Unten) eine breite Masse an Produkten vom CRA betroffen. Ferne legt die Verordnung kritische und hochkritische Produkte fest. Kritische Produkte werden in Anhang III anhand ihrer Kernfunktionen der Verordnung festgelegt. Hochkritische Produkte sollen von der Kommission näher in einem sog. delegierten Rechtsakt anhand von Kriterien festgelegt werden.

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