Verpflichtung zur Bestellung eines DSBs

Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist ein wichtiger Schritt, um personenbezogene Daten rechtskonform und effizient zu schützen. Die rechtlichen Anforderungen basieren auf der Datenschutz-Grundverordnung sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und sind zentral für die Etablierung eines nachhaltigen Datenschutzmanagements. Die Erfüllung gesetzlicher Pflichten ist für Unternehmen von zentraler Bedeutung. Darüber hinaus stärkt ein nachhaltiges Datenschutzmanagement das Vertrauen von Kunden, Partnern und Mitarbeitenden. 

Rechtliche Grundlage in der DSGVO

Rechtliche Grundlage in der DSGVO: Wann ist ein DSB Pflicht?
Die DSGVO legt in Art. 37 fest, dass Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Regelung zielt darauf ab, Risiken für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen zu minimieren und den Datenschutz bei datenintensiven oder risikobehafteten Prozessen sicherzustellen. Ein DSB ist verpflichtend, wenn:

  • eine umfangreiche, regelmäßige und systematische Überwachung von Personen erfolgt, etwa durch Videoüberwachung oder Tracking-Technologien;
  • besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO verarbeitet werden, wie Gesundheits- oder biometrische Daten.

Konkretisierungen im BDSG

Auf nationaler Ebene ergänzt das Bundesdatenschutzgesetz die Vorgaben der DSGVO, indem es detaillierte Kriterien für die Bestellung eines DSB liefert. In § 38 BDSG wird präzisiert, dass Unternehmen in Deutschland einen DSB bestellen müssen, wenn sie in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Zudem kann bereits unabhängig von der Unternehmensgröße eine Bestellpflicht bestehen, sobald sensible Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO verarbeitet oder besondere Risikokonstellationen vorliegen.

Durch diese Konkretisierungen im BDSG wird das europäische Datenschutzrecht an die nationale Rechtslage angepasst. Unternehmen erhalten somit einen klaren Handlungsrahmen, anhand dessen sie beurteilen können, ob eine Bestellung eines DSB verpflichtend ist.

Kriterien für die Pflicht zur Bestellung

Bei der Frage, ob ein DSB erforderlich ist, sind folgende Kriterien ausschlaggebend:

  1. Unternehmensgröße und Datenvolumen: Wie groß ist die Zahl der Mitarbeiter, die regelmäßig mit personenbezogenen Daten umgehen? Wird beispielsweise die Marke von 20 Personen überschritten, ist die Bestellung eines DSB nach § 38 BDSG in vielen Fällen unumgänglich.
  2. Art der verarbeiteten Daten: Handelt es sich um besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO (z. B. Gesundheitsdaten, biometrische Daten)? Die Verarbeitung dieser Daten erhöht die Schutzanforderungen erheblich.
  3. Umfang und Systematik der Verarbeitung: Erfolgt eine umfangreiche, wiederholte und systematische Überwachung von Personen (etwa durch Tracking, Profiling oder großflächige Videoüberwachung)? In einem solchen Szenario sieht Art. 37 DSGVO explizit die Benennung eines DSB vor.
  4. Risikoprofil für Betroffene: Erhöht die Art der Verarbeitung die Wahrscheinlichkeit, dass Betroffene in ihren Rechten und Freiheiten beeinträchtigt werden? Eine hohe Anzahl von Verarbeitungsvorgängen oder der Einsatz komplexer Technologien kann das Risiko für Datenmissbrauch oder unzulässige Nutzung erhöhen und somit die Bestellungspflicht auslösen.

Warum einen DSB bestellen?

Auch wenn die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten zunächst als reine gesetzliche Pflicht erscheinen mag, eröffnet sie langfristig zahlreiche Chancen: Ein qualifizierter DSB optimiert interne Prozesse, führt Mitarbeiterschulungen durch und entwickelt das gesamte Datenschutzmanagement zielgerichtet weiter. Durch diese präventiven Maßnahmen wird nicht nur das Risiko von Bußgeldern aufgrund von Datenschutzverstößen nachhaltig reduziert, auch das Image des Unternehmens profitiert spürbar von einem vertrauenswürdigen Umgang mit sensiblen Daten. Um diese Potenziale voll auszuschöpfen, empfiehlt sich vor der Einführung konkreter Schritte eine individuelle Prüfung, ob die in Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Gegebenenfalls kann eine rechtliche Beratung helfen, Unsicherheiten auszuräumen und eine fundierte Entscheidung über die Bestellung eines DSB zu treffen. Ein frühzeitiges Handeln bietet dabei nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern trägt dazu bei, den Datenschutz als strategischen Erfolgsfaktor zu begreifen. Oft beschäftigen sich Unternehmen erst mit der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, wenn bereits Probleme aufgetreten sind – etwa im Rahmen einer behördlichen Prüfung. Dabei zeigt die Praxis, dass ein frühzeitiges Hinzuziehen nicht nur rechtliche Unsicherheiten ausräumen kann, sondern auch klare Wettbewerbsvorteile schafft.

Marktplatz IT-Sicherheit: weitere Angebote

Marktplatz IT-Sicherheit Skip to content