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Aufgaben des DSB
Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten (DSB) sind vielseitig und reichen von der Beratung der Unternehmensführung bis zur direkten Kommunikation mit Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen. Dabei erfüllen seine Kernaufgaben die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und gehen gleichzeitig darüber hinaus, um ein effektives Datenschutzmanagement zu fördern. Der DSB kombiniert regulatorische Pflichten mit praxisnahen Maßnahmen, um Datenschutzrisiken zu minimieren, Abläufe zu optimieren und das Vertrauen von Kunden, Mitarbeitenden sowie Geschäftspartnern nachhaltig zu stärken. Dieses umfassende Leistungsspektrum macht ihn zu einem unverzichtbaren Bestandteil moderner Unternehmensstrukturen, insbesondere in Hinblick auf die stetig wachsenden Anforderungen an Datensicherheit und Compliance.
Standardleistungen nach DSGVO
Die DSGVO definiert in Art. 39 Abs. 1 eindeutig, welche zentralen Aufgaben der Datenschutzbeauftragte innerhalb eines Unternehmens wahrzunehmen hat. Diese Standardleistungen bilden das Fundament einer rechtssicheren und nachhaltigen Datenschutz-Strategie:
- Information und Beratung (Art. 39 Abs. 1 lit. a DSGVO):
Der DSB informiert und berät die Geschäftsleitung, Fachabteilungen sowie Mitarbeitende zu allen Fragen rund um den Datenschutz. Dabei erläutert er die rechtlichen Vorgaben, gibt Handlungsempfehlungen für datenschutzkonforme Prozesse und vermittelt ein grundlegendes Verständnis für den Schutz personenbezogener Daten. - Überwachung der Einhaltung der DSGVO (Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO):
Zu den Kernaufgaben zählt die laufende Überprüfung der datenschutzrelevanten Abläufe im Unternehmen. Der DSB kontrolliert die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen, bewertet vorhandene Datenschutzmaßnahmen und identifiziert Verbesserungspotenziale, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten stets rechtskonform verarbeitet werden. - Beratung und Prüfung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen (Art. 39 Abs. 1 lit. c DSGVO):
Bei potenziell riskanten Datenverarbeitungen unterstützt der DSB bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA). Er hilft dabei, Risiken für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Minimierung dieser Risiken zu ergreifen. - Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden (Art. 39 Abs. 1 lit. d DSGVO):
Der DSB fungiert als direkte Schnittstelle zu den zuständigen Datenschutzbehörden. Er beantwortet Anfragen, unterstützt bei Prüfungen und stellt sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen und Informationen bereitgestellt werden, um ein hohes Maß an Transparenz und Compliance zu gewährleisten. - Ansprechpartner für Betroffene (Art. 39 Abs. 1 lit. e DSGVO): Betroffene Personen haben gemäß DSGVO weitreichende Rechte, etwa auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung ihrer Daten. Der DSB nimmt diese Anfragen entgegen, koordiniert ihre Bearbeitung und sorgt dafür, dass alle Anfragen zügig, vollständig und rechtskonform beantwortet werden.
Weitere Praxisrelevante Aufgaben
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten erbringt ein DSB in der Regel zusätzliche Leistungen, die über die strengen Anforderungen der DSGVO hinausgehen. Diese ergänzenden Aufgaben unterstützen Unternehmen dabei, Datenschutz als integralen Bestandteil ihrer Geschäftsstrategie zu etablieren und nicht nur als reine Compliance-Frage zu betrachten:
- Datenschutzdokumentation (VVT & TOM):
Der DSB erstellt und pflegt Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) sowie Übersichten zu Technischen und Organisatorischen Maßnahmen (TOM). Diese Dokumentation schafft Transparenz über Datenflüsse, dient als Nachweis gegenüber Behörden und bildet die Grundlage für laufende Optimierungsprozesse. - Datenschutzerklärungen:
Der DSB unterstützt bei der Erstellung und Aktualisierung von Datenschutzerklärungen für Webseiten, Apps und interne Plattformen. Klar verständliche und vollständige Datenschutzhinweise stärken das Vertrauen von Kunden und Partnern und reduzieren gleichzeitig das Risiko von Rechtsverstößen. - Datenschutz-Audits:
Durch regelmäßige Audits prüft der DSB die Wirksamkeit der bestehenden Datenschutzmaßnahmen. Diese Kontrollen können Schwachstellen aufdecken, die dann gezielt behoben werden, um ein dauerhaft hohes Datenschutzniveau sicherzustellen. - Unterstützung bei Datenschutzvorfällen:
Im Fall von Datenpannen oder Cyberangriffen unterstützt der DSB bei der schnellen und strukturierten Reaktion. Er hilft, Schaden zu begrenzen, informiert gegebenenfalls die Behörden und leitet Verbesserungsmaßnahmen ein, um künftige Vorfälle zu vermeiden. - Umsetzung technischer Maßnahmen:
Der DSB arbeitet eng mit der IT-Abteilung zusammen, um technische Schutzmaßnahmen wie Verschlüsselung, Zugriffskontrollen und sichere Datenübertragung zu etablieren und ständig auf dem neuesten Stand zu halten. - Spezialisierte Schulungen:
Zielgerichtete Schulungen sensibilisieren Mitarbeitende für datenschutzrelevante Themen. Der DSB entwickelt Lernkonzepte und führt Trainings durch, um sicherzustellen, dass alle Beschäftigten über ausreichendes Wissen verfügen, um verantwortungsbewusst mit personenbezogenen Daten umzugehen. - Vertragsgestaltung (AVV, JC etc.):
Gerade bei der Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern oder Joint Controllern (gemeinsame Verantwortliche) unterstützt der DSB bei der rechtssicheren Gestaltung von Auftragsverarbeitungsverträgen (AVV) und ähnlichen Vereinbarungen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass auch externe Partner datenschutzkonform agieren.
Vielseitigkeit in der Praxis
Die Vielfalt der Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten wird besonders deutlich, wenn Unternehmen vor konkreten Herausforderungen stehen. In der Praxis zeigt sich beispielsweise, dass die Unterstützung eines DSB bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung nicht nur regulatorische Risiken mindern, sondern auch Vertrauen bei Geschäftspartnern schaffen kann. Ebenso haben regelmäßige Schulungen Mitarbeitenden oft geholfen, datenschutzrelevante Fehler im Tagesgeschäft zu vermeiden. Ein professionell agierender DSB beweist immer wieder, dass er weit mehr als eine rechtliche Notwendigkeit ist – er trägt aktiv dazu bei, Datenschutz als Wettbewerbsvorteil und festen Bestandteil moderner Unternehmensstrukturen zu etablieren.