Welche Bußgelder drohen beim Verstoß gegen die NIS-2-Richtlinie?
Ein Verstoß gegen die NIS-2-Richtlinie als solche führt nicht zu einer Geldbuße. Aber ein Verstoß gegen das jeweilige nationale Umsetzungsgesetz kann zu Geldbußen führen. Nach § 65 BSIG-Regierungsentwurf sind Sanktionen zwischen 100.000,00 Euro und 10 Mio. Euro vorgesehen. Wenn das Unternehmen jedoch einen Jahresumsatz von mehr als 500 Mio. Euro hat, kann die Sanktion bis zu 2 % des Jahresumsatzes bei besonders wichtigen Einrichtungen und bis zu 1,4 % des Jahresumsatzes bei wichtigen Einrichtungen betragen (§ 65 Abs. 6 und 7 BSIG-Regierungsentwurf).
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