Gesetz über digitale Märkte

Das „Gesetz über digitale Märkte“ (Digital Markets Act, kurz DMA) ist eine EU-Verordnung, die sich zum Ziel setzt, faire Wettbewerbsbedingungen im digitalen Sektor zu schaffen und die Marktmacht großer Plattformunternehmen – sogenannte „Torwächter“ – zu regulieren. Diese Unternehmen bieten zentrale Plattformdienste wie Suchmaschinen, soziale Netzwerke, Online-Marktplätze oder App-Stores an und nehmen aufgrund ihrer Größe und Reichweite eine strategisch bedeutsame Stellung im Binnenmarkt ein.

Zentrale Begriffe und Zielsetzung

Torwächter sind digitale Unternehmen, die zentrale Plattformdienste anbieten und bestimmte Kriterien erfüllen: Sie haben eine erhebliche Auswirkung auf den Binnenmarkt, sind ein wichtiger Zugangspunkt für gewerbliche Nutzer zu Endnutzern und nehmen eine gefestigte und dauerhafte Marktstellung ein. Ziel der Verordnung ist es, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, Innovationsbarrieren zu senken und Nutzer sowie kleinere Marktteilnehmer zu schützen.

Verpflichtungen der Torwächter

Im DMA werden klare Verbote und Gebote definiert, die Torwächter einhalten müssen. Dazu gehört etwa, dass sie keine Daten von gewerblichen Nutzern verwenden dürfen, um eigene konkurrierende Dienste zu verbessern. Auch dürfen sie Nutzer nicht daran hindern, sich außerhalb des eigenen Ökosystems zu bewegen oder alternative Dienste zu nutzen.

Ein weiteres zentrales Element ist die Verpflichtung zur Interoperabilität: Torwächter müssen es Drittanbietern ermöglichen, ihre Dienste mit den Plattformdiensten zu verknüpfen, etwa durch Zugang zu APIs oder technischen Schnittstellen. Zudem müssen sie Transparenz über ihre Werbepraktiken schaffen und gewerblichen Nutzern Zugang zu Leistungsdaten gewähren, um eine unabhängige Überprüfung von Werbeanzeigen zu ermöglichen.

Unfaire Praktiken und Umgehungsverbot

Der DMA enthält eine Liste verbotener Praktiken. Beispielsweise dürfen Torwächter keine bevorzugte Platzierung eigener Dienste in Suchergebnissen vornehmen, keine verpflichtende Bündelung von Diensten vorgeben oder Nutzer zur Nutzung bestimmter Funktionen (z. B. Zahlungsdienste) zwingen. Ebenso wird klargestellt, dass das Gesetz nicht durch technische, vertragliche oder andere Mittel umgangen werden darf. Die Kommission kann bei Verstößen einschreiten und Maßnahmen verordnen.

Durchsetzung und Sanktionen

Die EU-Kommission erhält weitreichende Befugnisse zur Überwachung und Durchsetzung des DMA. Unternehmen, die gegen die Vorgaben verstoßen, müssen mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Diese können bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen – bei wiederholten Verstößen sogar bis zu 20 %. Die Kommission kann zudem Abhilfemaßnahmen anordnen oder den Missbrauch von Marktpositionen untersuchen und unterbinden.

Gesetz über digitale Märkte

Verfahren zur Benennung von Torwächtern

Ein Unternehmen gilt als Torwächter, wenn es in der EU innerhalb der letzten drei Jahre einen Umsatz von mindestens 7,5 Milliarden Euro jährlich erzielt oder eine Marktkapitalisierung von mindestens 75 Milliarden Euro aufweist und über mehr als 45 Millionen monatlich aktive Endnutzer sowie über 10.000 gewerbliche Nutzer in der EU verfügt. Die Kommission benennt diese Unternehmen offiziell und kann in Zweifelsfällen auch eine Marktuntersuchung einleiten.

Rechte der gewerblichen Nutzer und Endnutzer

Das Gesetz schützt nicht nur Wettbewerber, sondern auch Endnutzer und gewerbliche Nutzer. Sie sollen mehr Kontrolle über ihre Daten erhalten, z. B. durch Datenportabilität. Außerdem dürfen sie nicht daran gehindert werden, ihre Erfahrungen mit anderen Diensten zu teilen oder Beschwerden bei Behörden einzureichen.

Fazit

Der Digital Markets Act stellt einen bedeutenden Schritt zur Regulierung digitaler Plattformen dar. Er soll sicherstellen, dass digitale Märkte wettbewerbsfähig bleiben, Innovationen gefördert und Verbraucher sowie Unternehmen vor missbräuchlichem Verhalten großer Tech-Konzerne geschützt werden. Durch klare Regeln, strenge Sanktionen und weitreichende Durchsetzungsbefugnisse soll die Dominanz einzelner Anbieter eingedämmt und ein fairer digitaler Binnenmarkt in der EU geschaffen werden.

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