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RED (Radio Equipment Directive)
Die Radio Equipment Directive (RED), offiziell als Richtlinie 2014/53/EU bekannt, wurde am 16. April 2014 vom Europäischen Parlament und dem Rat verabschiedet und ersetzt die vorherige Richtlinie 1999/5/EG. Ziel der RED ist die Harmonisierung der Rechtsvorschriften innerhalb der EU in Bezug auf das Inverkehrbringen, die Bereitstellung und die Nutzung von Funkanlagen. Dies umfasst alle Geräte, die Funkwellen zur Kommunikation oder Ortung nutzen, wie Mobiltelefone, WLAN-Router oder Funkfernbedienungen.
Hauptziele der Richtlinie
Die Richtlinie verfolgt mehrere zentrale Ziele:
- Schutz von Gesundheit und Sicherheit von Menschen und Tieren sowie von Gütern,
- Elektromagnetische Verträglichkeit,
- Effiziente Nutzung von Funkfrequenzen, um funktechnische Störungen zu vermeiden,
- Kompatibilität mit Zubehör, z. B. Ladegeräten,
- Interoperabilität mit Netzwerken und anderen Funkanlagen,
- Schutz von personenbezogenen Daten und Privatsphäre der Nutzer,
- Zugang zu Notdiensten,
- Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen,
- Sicherstellung der Konformität bei Softwarekombinationen.
Anwendungsbereich
Die Richtlinie gilt für alle Funkanlagen, die auf dem EU-Markt bereitgestellt werden. Ausnahmen bestehen z. B. für Geräte, die ausschließlich für sicherheitsrelevante staatliche Zwecke verwendet werden (z. B. Verteidigung, Strafverfolgung). Auch reine Festnetzeinrichtungen fallen unter andere Richtlinien wie 2014/35/EU.
Pflichten der Wirtschaftsakteure
Die RED definiert klar die Pflichten der verschiedenen Akteure in der Lieferkette:
- Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte die grundlegenden Anforderungen erfüllen, Konformitätsbewertungen durchführen, CE-Kennzeichnungen anbringen und technische Dokumentationen sowie Gebrauchsanleitungen bereitstellen.
- Einführer müssen überprüfen, ob die Produkte konform sind, die nötigen Dokumente vorhanden sind und ihre eigenen Kontaktdaten auf dem Produkt oder der Verpackung angeben.
- Händler dürfen nur konforme Produkte vertreiben, müssen diese prüfen und im Zweifelsfall Maßnahmen wie Rückruf oder Unterrichtung der Behörden einleiten.
Alle Akteure sind verpflichtet, zehn Jahre lang relevante Unterlagen zur Verfügung zu halten und mit den Marktüberwachungsbehörden zusammenzuarbeiten.
Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung
Ein zentrales Element der RED ist die Konformitätsbewertung, bei der geprüft wird, ob die Funkanlage alle grundlegenden Anforderungen erfüllt. Je nach Risikoklasse können verschiedene Verfahren zur Anwendung kommen. Die CE-Kennzeichnung ist das sichtbare Zeichen dafür, dass das Produkt konform ist und innerhalb der EU frei gehandelt werden darf.
Zusätzlich ist in bestimmten Fällen eine Registrierung in einem zentralen System erforderlich, wenn Produkte als potenziell risikobehaftet gelten. Die Kommission kann für bestimmte Produktkategorien solche Registrierungen vorschreiben.
Marktüberwachung und Sanktionen
Die Marktüberwachung erfolgt durch nationale Behörden. Diese haben das Recht, Informationen anzufordern, Produkte zu prüfen und im Falle von Verstößen Maßnahmen wie Rückrufe, Verkaufsverbote oder Sanktionen anzuordnen. Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass die Vorschriften durchgesetzt und bei Verstößen wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Strafen verhängt werden.
Technische Normen und Software-Kompatibilität
Um die Konformität nachzuweisen, können Hersteller harmonisierte Normen anwenden. Geräte, die diesen Normen entsprechen, genießen eine sogenannte Konformitätsvermutung. Die RED berücksichtigt außerdem zunehmend den Einfluss von Software: Hersteller müssen sicherstellen, dass nur kompatible Software auf Funkanlagen installiert werden kann, um die Funktionsfähigkeit und Sicherheit nicht zu gefährden.
Umweltaspekte und Verbraucherfreundlichkeit
Die RED unterstützt auch ökologische und soziale Ziele: Zum Beispiel durch die Förderung eines einheitlichen Ladegeräts, das Abfall reduzieren und Verbraucher entlasten soll. Zudem wird großer Wert auf Barrierefreiheit gelegt, indem Funkanlagen möglichst auch für Menschen mit Behinderungen leicht bedienbar sein sollen.
Fazit
Die Radio Equipment Directive (RED) 2014/53/EU ist ein zentraler Baustein der europäischen Produktregulierung im Bereich Funktechnik. Sie stellt sicher, dass Funkanlagen innerhalb der EU sicher, interoperabel und effizient betrieben werden können. Durch die klaren Anforderungen an Hersteller, Einführer und Händler sowie durch die Einführung verbindlicher Sicherheits-, Datenschutz- und Umweltstandards wird ein einheitlicher europäischer Binnenmarkt für Funkanlagen geschaffen, der den Schutz der Verbraucher mit technologischer Innovation verbindet.