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NIS-2-Schulung für
Geschäftsführer gemäß § 38 BSIG
Persönliche Haftung vermeiden.
Verantwortung rechtssicher erfüllen.
Cyberangriffe sind längst keine reine IT-Frage mehr.
Sie sind ein strategisches Geschäftsrisiko auf Geschäftsführungsebene.
Mit NIS-2 und § 38 BSIG ist klar geregelt:
Geschäftsführer müssen nachweislich geschult sein.
Nicht delegierbar. Nicht optional.
Was viele unterschätzen
Im Ernstfall interessiert das BSI nicht, welche Firewall Sie einsetzen.
Gefragt wird nach Ihrem persönlichen Schulungsnachweis.
Fehlendes Wissen schützt:
- nicht vor Bußgeldern in Millionenhöhe
- nicht vor persönlicher Haftung
- nicht vor Reputationsschäden gegenüber Aufsicht und Gesellschaftern
Die Lösung:
NIS-2-Schulung speziell für Geschäftsführer
Diese Schulung wurde konsequent aus Sicht der Geschäftsleitung entwickelt.
Kompakt. Praxisnah. Rechtssicher.
In nur 4 Stunden erhalten Sie genau das Wissen, das Sie brauchen, um:
- fundierte Entscheidungen zu treffen
- Risiken gezielt zu steuern
- Ihre Sorgfaltspflichten belegbar zu erfüllen
Das nehmen Sie konkret am 19.03.2026 mit
- Klare Einordnung, ob Ihr Unternehmen unter NIS-2 fällt
- Konkrete Pflichten der Geschäftsführung − und was tatsächlich delegierbar ist
- Handlungssicherheit bei Vorfällen, Meldepflichten und Prüfungen
- Offizieller Schulungsnachweis gemäß § 38 BSIG
Warum sich die Anreise doppelt lohnt
- Zentrale Lage, nur ca. 10 Minuten fußläufig vom Bahnhof
- Ausreichend Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe
- Hochwertige Snacks & Getränke während der gesamten Veranstaltung
- Pausen mit Raum für Austausch auf Augenhöhe
Unser Appell
Warten Sie nicht auf den Vorfall. Sorgen Sie vor.
Diese Schulung ist kein Nice-to-have, sondern ein Pflichttermin für eine verantwortungsvolle Geschäftsführung.
Jetzt Platz sichern und gesetzliche Schulungspflicht profesionell erfüllen!

