Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz rechtssicher umsetzen Das Lieferkettengesetz verpflichtet seit dem 01.01.2023 alle Unternehmen, die mehr als 3.000 Mitarbeiter haben – ab dem 01.01.2024 trifft es aber auch alle Unternehmen, die mehr als 1.000 Mitarbeiter haben. Die Unternehmen werden verpflichtet entlang ihrer Lieferkette bestimmte Sorgfaltspflichten umzusetzen und für die Einhaltung von Menschen- und Umweltrechten einzutreten. Für wen ist […]
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Weiterlesen »