Digital Markets Act (DMA)

Der Digital Markets Act (DMA) ist eine Verordnung der Europäischen Union mit dem offiziellen Titel Verordnung (EU) 2022/1925, die darauf abzielt, faire und wettbewerbsfähige Bedingungen auf den digitalen Märkten zu schaffen. Der DMA richtet sich speziell an sehr große Online-Plattformen, die als sogenannte „Gatekeeper“ – auf Deutsch „Torwächter“ – fungieren. Diese Gatekeeper nehmen eine Schlüsselstellung ein, da sie den Zugang zwischen Unternehmen und Nutzerinnen und Nutzern kontrollieren und damit erheblichen Einfluss auf Innovation, Wettbewerb und Auswahlmöglichkeiten ausüben können.

Ziel des DMA ist es, diese Gatekeeper zu regulieren, um unfaire Geschäftspraktiken zu verhindern, den Wettbewerb zu fördern und die Chancen kleinerer Unternehmen und neuer Marktteilnehmer zu verbessern. Der DMA ist Teil eines umfassenderen digitalen Gesetzespakets, das auch den Digital Services Act (DSA) umfasst. Während der DSA sich mit Inhalten, Verantwortung und Sicherheit im Internet beschäftigt, geht es beim DMA um wirtschaftliche Macht und Marktverhalten digitaler Plattformen.

Was sind Gatekeeper?

Der DMA definiert klare Kriterien zur Einstufung eines Unternehmens als Gatekeeper. Dazu zählen:

  • Ein signifikanter Einfluss auf den Binnenmarkt,
  • Die Bereitstellung eines oder mehrerer zentraler Plattformdienste,
  • Eine gefestigte und dauerhafte Position auf dem Markt oder das Potenzial, eine solche bald zu erreichen.

Zu den zentralen Plattformdiensten zählen unter anderem Online-Suchmaschinen, Betriebssysteme, Webbrowser, Soziale Netzwerke, Online-Vermittlungsdienste, Video-Plattformen, virtuelle Assistenten und Cloud-Computing-Dienste. Diese Dienste sind oft durch starke Netzwerkeffekte, Lock-in-Effekte und fehlende Interoperabilität gekennzeichnet.

Pflichten der Gatekeeper

Gatekeeper unterliegen einer Reihe spezifischer Verpflichtungen. Diese sind in den Artikeln 5, 6 und 7 des DMA geregelt und beinhalten unter anderem:

  • Verbot von Selbstbevorzugung: Gatekeeper dürfen ihre eigenen Dienste nicht in Rankings oder bei der Darstellung gegenüber Wettbewerbern bevorzugen.
  • Interoperabilitätspflicht: Sie müssen es Drittanbietern ermöglichen, mit ihren Systemen zu interagieren – etwa durch Schnittstellen (APIs).
  • Zugang zu Daten: Gewerbliche Nutzer sollen Zugang zu Nutzungsdaten erhalten, die sie selbst generiert haben. Ebenso dürfen Gatekeeper keine Daten von Geschäftskunden für eigene Zwecke verwenden, um Konkurrenzprodukte zu entwickeln.
  • Werbedaten-Transparenz: Werbekunden und Publisher erhalten Zugang zu den Leistungsergebnissen ihrer Kampagnen.
  • Datenportabilität: Endnutzer müssen ihre Daten einfach und ohne technische Hürden zu anderen Diensten übertragen können.

Außerdem dürfen Gatekeeper Nutzer nicht zwingen, bestimmte eigene Dienste zu verwenden, etwa einen vorinstallierten Browser. Ebenso ist es unzulässig, den Wechsel zu Konkurrenzdiensten künstlich zu erschweren oder zu behindern.

Digital Markets Act (DMA)

Durchsetzung und Sanktionen

Die Durchsetzung des DMA liegt bei der Europäischen Kommission, die als zentrale Aufsichtsbehörde fungiert. Sie kann Untersuchungen einleiten, Unternehmen als Gatekeeper benennen, und im Falle von Verstößen hohe Geldbußen verhängen – bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes, bei wiederholten Verstößen sogar bis zu 20 %. Unternehmen müssen zudem jährlich bestimmte Nutzungskennzahlen melden, damit die Kommission ihre Marktstellung bewerten kann.

Die Mitgliedstaaten behalten bestimmte Kompetenzen, insbesondere im Bereich des Wettbewerbsrechts, müssen jedoch mit der Kommission zusammenarbeiten. Nationale Wettbewerbsbehörden dürfen Ermittlungen durchführen, sind aber verpflichtet, ihre Erkenntnisse an die Kommission weiterzuleiten.

Fazit

Der DMA ist ein bahnbrechendes Instrument zur Kontrolle digitaler Marktmacht. Er verändert das bisherige wettbewerbsrechtliche Modell, das auf nachträglicher Sanktionierung basiert, hin zu einem präventiven Ansatz mit klaren Regeln für mächtige Plattformen. Ziel ist es, Chancengleichheit, Innovation und Verbraucherschutz im digitalen Binnenmarkt zu stärken. Gleichzeitig sollen Nutzerinnen und Nutzer mehr Kontrolle über ihre Daten und mehr Auswahlmöglichkeiten erhalten. Der DMA ist damit ein bedeutender Schritt hin zu einem gerechteren und offeneren digitalen Europa.

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