DGA Data (Data Governance Act)

Die Verordnung (EU) 2022/868, auch bekannt als Data Governance Act (DGA), ist ein zentraler Bestandteil der europäischen Datenstrategie. Sie wurde am 30. Mai 2022 veröffentlicht und ist seit Juni 2023 in allen EU-Mitgliedstaaten anwendbar. Ziel des DGA ist es, den vertrauensvollen und sicheren Zugang zu Daten zu erleichtern und die gemeinsame Nutzung von Daten über Sektor- und Ländergrenzen hinweg zu fördern, ohne dabei den Datenschutz zu untergraben. Der DGA ergänzt damit bestehende Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), ohne sie zu ersetzen.

Im Mittelpunkt des DGA stehen drei zentrale Säulen: gemeinsame europäische Datenräume, Datenvermittlungsdienste und Datenaltruismus.

1. Gemeinsame europäische Datenräume

Der DGA unterstützt die Einrichtung sogenannter gemeinsamer europäischer Datenräume, die den sicheren und fairen Zugang zu Daten in bestimmten Sektoren ermöglichen. Diese Sektoren umfassen unter anderem Gesundheit, Landwirtschaft, Mobilität, Energie, Finanzen und den öffentlichen Sektor. Diese Datenräume sollen es verschiedenen Akteuren – sowohl öffentlichen Stellen als auch Unternehmen – ermöglichen, Daten kollaborativ zu teilen, auszuwerten und wiederzuverwenden. Ziel ist es, Innovation und Forschung zu fördern und gleichzeitig europäische Werte wie Datenschutz und Transparenz zu wahren.

2. Datenvermittlungsdienste

Ein Kernaspekt des DGA ist die Einführung eines neuen Rahmens für sogenannte Datenvermittlungsdienste. Diese Dienste dienen als neutrale Vermittler zwischen Datenanbietern (z. B. Unternehmen oder Privatpersonen) und Datennutzern (z. B. Forschungseinrichtungen oder Start-ups). Wichtig dabei ist, dass der Vermittler keine eigenen Interessen an der wirtschaftlichen Nutzung der Daten haben darf – er darf lediglich den Austausch ermöglichen und absichern. Datenvermittlungsdienste müssen sich registrieren lassen, hohe Sicherheitsstandards erfüllen und transparente Bedingungen für alle Beteiligten schaffen. Sie dürfen die Daten selbst nicht weiterverarbeiten oder verkaufen. Dadurch soll das Vertrauen der Nutzer gestärkt und ein fairer Datenmarkt geschaffen werden.

3. Datenaltruismus

Ein weiterer innovativer Ansatz des DGA ist die Förderung von Datenaltruismus. Damit ist die freiwillige Bereitstellung von Daten für Zwecke des Gemeinwohls gemeint – zum Beispiel für wissenschaftliche Forschung, die öffentliche Gesundheit oder den Klimaschutz. Organisationen, die Daten im Rahmen altruistischer Zwecke sammeln und bereitstellen möchten, können sich als „anerkannte datenaltruistische Organisationen“ registrieren lassen. Diese erhalten ein spezielles EU-Logo, um Vertrauen zu schaffen und Missbrauch zu verhindern. Auch hier stehen Transparenz, Sicherheit und Einwilligung im Fokus.

Zur Unterstützung dieses Prozesses wurde ein einheitliches Einwilligungsformular für Datenaltruismus geschaffen. Es soll sowohl in digitaler als auch in gedruckter Form nutzbar sein und die Einholung informierter Einwilligungen EU-weit vereinheitlichen.

Data Governance Act

Weitere Regelungen und Schutzmechanismen

Der DGA enthält auch Bestimmungen zum Schutz sensibler Daten, insbesondere gegenüber unrechtmäßigem Zugriff durch Drittstaaten. Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten sind verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, wie z. B. Verschlüsselung oder Zugriffsbeschränkungen. Diese Anforderungen gelten insbesondere bei der Übertragung oder Speicherung von nicht personenbezogenen Daten.

Darüber hinaus sehen die Bestimmungen vor, dass nationale Behörden für die Überwachung und Durchsetzung der Regelungen zuständig sind. Sie müssen unabhängig agieren und dürfen nicht selbst Datenvermittlungsdienste anbieten oder wirtschaftliche Interessen daran haben. Gleichzeitig wird auf EU-Ebene eine Kooperationsstruktur zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission aufgebaut, um die Umsetzung zu koordinieren und die Einheitlichkeit zu wahren.

Fazit

Der Data Governance Act schafft einen klaren und einheitlichen Rechtsrahmen für die gemeinsame Datennutzung in Europa. Er fördert Innovation, Vertrauen, Transparenz und Fairness im Umgang mit Daten. Durch die Stärkung von Datenvermittlern, die Etablierung von Datenaltruismus und die Schaffung sektorübergreifender Datenräume wird ein europaweiter Datenbinnenmarkt ermöglicht, der Unternehmen, Forschung und Gesellschaft gleichermaßen zugutekommt – bei gleichzeitiger Wahrung der Rechte der Betroffenen.

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