Welche Fristen gibt es?

Nach der Verabschiedung durch EU-Parlament und EU-Rat wird die Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Bestimmte Anforderungen unterliegen Übergansbestimmungen:

  • 20 Tage nach Veröffentlichung: In Kraft treten
  • 12 Monate: Artikel 11 gilt – Meldepflichten der Hersteller
  • 12 Monate: Delegierter Rechtsakt für die Definition der Produktkategorien
  • 18 Monate nach in Kraft treten: Konformitätsbewertungsstellen nehmen ihre Arbeit auf
  • 21 Monate nach in Kraft treten: Hersteller von vernetzten Produkten unterliegen nun den Meldepflichten für Schwachstellen und Vorfälle
  • 24 Monate: CRA gilt ab hier
  • 36 Monate nach in Kraft treten: Alle Anforderungen gelten
  • 36 Monate: Bewertung und Überprüfung durch die Kommission
  • 42 Monate nach in Kraft treten: EU-Baumusterprüfbescheinigungen und Zulassungen, die in Bezug auf Cybersicherheitsanforderungen erteilt wurden, bleiben bis maximal diesem Zeitpunkt gültig

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