Berichtspflichten und weitere regelmäßige Tätigkeiten eines ISB

Berichtspflichten und weitere regelmäßige Tätigkeiten eines ISB
Um die IT-Sicherheit in einem Unternehmen dauerhaft gewährleisten zu können, hat auch der ISB bestimmte Pflichten inne. Die Einhaltung der Berichtspflichten und die Durchführung weiterer regelmäßiger Tätigkeiten, um potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen zu können, sind also ein essenzieller Bestandteil seines Jobs. Was genau hier zu tun ist und welche Arten von Berichten eine zentrale Bedeutung haben, darum geht es in diesem Abschnitt unseres Ratgebers zum Informationssicherheitsbeauftragten.

Erstellung von Sicherheitsberichten

Eine wichtige Kernaufgabe des Informationssicherheitsbeauftragten ist es, in regelmäßigen Abständen Berichte anzufertigen, die den Zustand der Informationssicherheit im Unternehmen entsprechend gründlich darlegen. Weil die Berichte primär für Stakeholder, also die Geschäftsführung und den Vorstand, gedacht sind, müssen sie klare Übersichten liefern und aufzeigen, wo derzeit noch Probleme oder Schwierigkeiten bestehen. So enthalten die entsprechenden Berichte unter anderem Informationen zu den identifizierten Schwachstellen, durchgeführten Sicherheitsmaßnahmen, neu aufgetauchten oder weiterhin bestehenden Risiken sowie eine allgemeine Auflistung der Auffälligkeiten und Vorfälle. Enthalten sind zum Ende meist auch weitere Empfehlungen, die zeitnah umgesetzt werden sollen. Je nach Branche gibt es auch Vorgaben oder Pflichten in Bezug auf die Berichte, die eingehalten werden müssen. Fordert eine offizielle Stelle also einen entsprechenden Bericht an, fällt auch das in den Aufgabenbereich des Informationssicherheitsbeauftragten.

Regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen

Um bestehende Sicherheitsmaßnahmen zu prüfen und deren Aktualität zu erfassen, führt ein ISB regelmäßige Sicherheitsprüfungen durch. Dies geschieht meist in Zusammenarbeit mit den anderen Abteilungen, sodass umfassende Sicherheitsaudits oder Penetrationstests zur Schwachstellenanalyse möglich sind. Beachten Sie hierzu auch unseren Ratgeber zum Thema Penetrationstests und Penetrationstester, in dem wir Ihnen diese Aspekte der IT-Sicherheit noch wesentlich genauer erklären. Dennoch gehört es auch zu den Aufgaben des Informationssicherheitsbeauftragten, entsprechende Prüfungen durchzuführen. Sowohl was die technische Basis angeht (Firewalls, Zugangsbeschränkungen, Antiviren-Software etc.) als auch die Prüfung dessen, dass alle Sicherheitsrichtlinien von den Mitarbeitern gewissenhaft befolgt und somit eingehalten werden. Nur durch solche Prüfungen der aktuellen Sicherheitsmaßnahmen ist es überhaupt möglich, Schwachstellen im Unternehmen frühzeitig zu erkennen und zu schließen. Auch das ist eine Aufgabe des ISB, der stets die ganzheitliche Informationssicherheit im Blick behalten sollte und nicht nur einzelne Aspekte.

Berichterstattung an die Geschäftsleitung

Wie schon mehrfach erwähnt, ist der Informationssicherheitsbeauftragte immer auch eine direkte Schnittstelle zur Geschäftsleitung. Dies kann gar nicht oft genug betont werden, denn es ist ein wesentlicher Aspekt der Aufgaben, die ein ISB innehat. Er berichtet direkt an die Stakeholder und kann so nicht nur zeitnah und möglichst ohne Verzögerung auf Probleme hinweisen, sondern auch gleich Mittel und Wege finden, um sofortige Maßnahmen bei akuten Bedrohungen einzuleiten. Die flache Hierarchie und der direkte Draht geben ihm die notwendigen Kompetenzen, um in diesem Bereich handlungsfähig zu sein und auch jederzeit zu bleiben.

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