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Digital Services Act (DSA): Ab 17.02.24 in Kraft

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  • Digital Services Act (DSA): Ab 17.02.24 in Kraft

    Ab dem 17. Februar tritt der Digital Services Act (DSA) in Deutschland und Europa vollständig in Kraft. Als Flaggschiff des digitalen Regelwerkes der EU-Gesetzgebung bringt der DSA wesentliche Veränderungen für Online-Plattformen wie TikTok, Instagram, Amazon und Google mit sich.

    Er legt strengere Regeln für Online-Kommunikationsräume fest und zielt darauf ab, den digitalen Raum für Nutzer von sozialen Medien, Suchmaschinen und anderen Plattformen sicherer zu machen. Die Gesetzgebung erleichtert zum Beispiel die Entfernung illegaler Inhalte, schützt die Grundrechte von Menschen und stärkt demokratische Entscheidungsprozesse. Dazu gehört auch eine strengere Regulierung von Hassrede, Betrug, dem Tracking von Nutzerdaten für Werbezwecke oder dem Design von Algorithmen. Die konkrete Umsetzung dieser neuen Vorschriften wirft jedoch komplexe Fragen auf:

    • Inwieweit sind Plattformen für Schäden und die Verbreitung von Hassrede, Desinformation oder Betrug verantwortlich?
    • Wie kann der DSA Verbraucher besser schützen?
    • Wie können sich Bürger gegen illegale Inhalte, Hassreden oder Betrug wehren?
    • Wie können wir das richtige Gleichgewicht zwischen Datenschutz und Meinungsfreiheit in der Online-Welt finden? Welche Interessengruppen können dazu beitragen und wie?
    • Wie wird der DSA in den EU-Mitgliedsstaaten in die Praxis umgesetzt?

    Digital Services Act (DSA): Ausgewählte Kommentare

    In den DSA werden viele Hoffnungen gesetzt, auch außerhalb Europas wird beobachtet, wie seine Instrumente wirken und ob er wirklich in der Lage ist, die Rechte der Bürger im Netz besser zu schützen. Damit er funktioniert, ist viel Wissen nötig, über die Art, wie auf Plattformen kommuniziert wird, über die privaten Regelungsstrukturen und über die Risiken, die von Plattformen ausgehen. Hier braucht es wissenschaftlichen Input und auch eine kritische Beobachtung aller Beteiligten, nicht nur der Plattformen, auch der Europäischen Kommission, die durch den DSA einen beträchtlichen Machtzuwachs erfährt, und der nationalen Koordinatoren.

    Prof. Dr. Wolfgang Schulz (Forschungsdirektor am HIIG und HBI)

    Der DSA ist ein ehrgeiziges Regulierungsvorhaben mit dem Ziel, die Macht der Plattformen zur Rechenschaft zu ziehen, die Rechte der Verbraucher und Bürger zu schützen und öffentliche Werte zu verwirklichen. Ob der DSA erfolgreich sein wird, hängt von der Operationalisierung seiner vielen abstrakten Normen und Konzepte ab, wie z. B. der Bewertung systemischer Risiken, der Verpflichtung zur Transparenzberichterstattung oder dem Zugang von Forschern zu Daten. Dazu sind die gemeinsamen Erkenntnisse von Regulierungsbehörden, Wissenschaftlern, der Zivilgesellschaft und anderen gesellschaftlichen Akteuren erforderlich. Mit dem Netzwerk wollen wir eine aktive Rolle in diesem Prozess spielen.

    Prof. Dr. Natali Helberger (Professorin für Recht und digitale Technologie, mit besonderem Schwerpunkt auf KI, Universität von Amsterdam)

    Der Digital Services Act (DSA) ist ein bahnbrechendes Gesetz, ein echter Gamechanger für das Internet, das darauf abzielt, einen sichereren, verantwortungsvolleren digitalen Raum zu schaffen, in dem die Rechte der Nutzer geschützt und die Verantwortlichkeiten der digitalen Plattformen klar definiert sind. Im Kern zielt der DSA darauf ab, das komplizierte Verhältnis zwischen der Wahrung der  Freiheiten von Unternehmen und der Gewährleistung eines robusten Schutzes der Nutzerrechte auszugleichen und so ein dynamisches und sicheres digitales Ökosystem zu fördern.

    Das Gesetz führt umfassende Transparenzpflichten für Online-Plattformen ein, die für das Erreichen dieses Gleichgewichts entscheidend sind. Adäquater Umgang – mit Inhalten, mit Beschwerden – wird zur Pflicht, die mittels Transparenz abgesichert ist. Diese Pflichten verlangen von den Plattformen, dass sie offenlegen, wie sie Inhalte moderieren, wie sie Werbung ausrichten und wie sie Entscheidungen über die Entfernung oder Löschung von Inhalten treffen. Dieses Maß an Transparenz ist von entscheidender Bedeutung, da es den Nutzer die notwendigen Informationen an die Hand gibt, um die digitale Umgebung besser zu verstehen und sicherer zu navigieren. Sie stellt auch sicher, dass die Plattformen für ihre Handlungen zur Rechenschaft gezogen werden, und ermutigt sie, fair und diskriminierungsfrei zu arbeiten und die Rechte der Nutzer zu respektieren.

    Prof. Dr. Matthias C. Kettemann (Professor für Innovationsrecht, Internetrechtsexperte am HIIG und HBI)

    Der DSA ist ein innovativer Teil der EU-Gesetzgebung in einem Bereich von großer demokratischer und gesellschaftlicher Bedeutung. Wir freuen uns, dass wir mit diesem Projekt die Arbeit des DSA-Observatoriums am Institut für Informationsrecht in Amsterdam in den kommenden Jahren fortsetzen können, indem wir einige der wichtigsten Bestimmungen untersuchen, wie sie auf EU- und nationaler Ebene umgesetzt und durchgesetzt werden, und mit unseren Partnern zusammenarbeiten, um den relevanten Akteuren innovative Erkenntnisse darüber zu bieten, wie der Online-Raum unter Berücksichtigung der Grundrechte und demokratischen Werte geregelt werden kann.

    Prof. Dr. Joris van Hoboken (Professor am Institut für Informationsrecht, Universität Amsterdam; Professor für Recht, Vrije Universiteit Brussel)

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