NIS2 erklärt: Leitfaden zur Cybersicherheit
Die NIS2-Richtlinie (Richtlinie über Netz- und Informationssicherheit) ist eine von der EU initiierte Vorschrift zur Stärkung der Cybersicherheit in der gesamten Europäischen Union. Sie ersetzt die ursprüngliche NIS-Richtlinie und erweitert deren Anwendungsbereich erheblich, um mit der zunehmenden Digitalisierung und einer sich entwickelnden Bedrohungslandschaft für Netzwerke und Informationssysteme Schritt zu halten.
Verzögerung der Gesetzgebung
Die Umsetzung der NIS2-Richtlinie in Deutschland hat sich erheblich verzögert. Obwohl die EU-weite Umsetzungsfrist am 17. Oktober 2024 endete, wird das deutsche NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) erst nach den Bundestagswahlen im Februar 2025 und der Bildung einer neuen Regierung verabschiedet.
Neuester Gesetzesentwurf
Am 24. Juni 2025 wurde ein offizieller Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums (BMI) – der „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz – NIS2UmsuCG)“ durch das BMI veröffentlich, mit der Bitte um Stellungnahme der Fachkreise und Verbände.
Erwartetes Inkrafttreten
Das Gesetz wird voraussichtlich erst im Herbst / Winter 2025 in Kraft treten. Im Whitepaper finden Sie die wichtigsten Details.


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