Durchführung von Prüfungen gemäß den Anforderungen des IT-Sicherheitsgesetzes
Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) müssen im Rahmen des IT-Sicherheitsgesetzes (§ 8a (3) BSI-Gesetz) alle zwei Jahre IT-Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachweisen. Diesem Nachweis muss eine Prüfung eines unabhängigen Prüfteams vorausgehen.
Mindestens ein Mitglied des Prüfteams muss vorab eine Prüfverfahrenskompetenz nach § 8a (3) BSI-Gesetz erwerben. Diese Schulung beinhaltet alle vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gestellten Anforderungen.
Inhalte
- Das IT-Sicherheitsgesetz
- BSI-Gesetz §8a
- Prüfthemen
- Prüfgrundlagen
- Nachweisprozess an das BSI
- Anforderungen an Prüfstellen und Prüfteams
Zielgruppe
- Betreiber Kritischer Infrastrukturen, die unter das BSI-Gesetz § 8a fallen.
- Interne Revisoren, Auditoren und Prüfer, die Prüfungen nach § 8a (3) BSI-Gesetz durchführen werden.
- Berater, die Unternehmen auf diese Prüfung/Nachweiserbringung vorbereiten.
Abschluss
Schriftliche Abschlussprüfung mit Zertifikat der TÜV TRUST IT GmbH Unternehmensgruppe TÜV AUSTRIA
Veranstaltungsort
TÜV TRUST IT GmbH Unternehmensgruppe TÜV AUSTRIA
LESKANPark – Haus 1
Waltherstraße 49 – 51
51069 Köln
oder
TÜV TRUST IT GmbH Unternehmensgruppe TÜV AUSTRIA
Altmarkt 10d
01067 Dresden