und das deutsche Umsetzungsgesetz NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG)
Die EU-weite Cybersicherheits-Richtlinie für wesentliche und wichtige Einrichtungen. Verpflichtet zu Risikomanagement, 24-Stunden-Meldepflichten und Lieferketten-Absicherung — mit persönlicher Haftung der Geschäftsleitung.
Selbst regelmäßig geschult werden (Art. 20 Abs. 2, dokumentationspflichtig)
Mitarbeitende fortlaufend sensibilisieren
Bei Pflichtverletzung: persönliche Haftung der GL nach NIS2UmsuCG
Aufsicht durch das BSI
Anlasslose Stichprobenprüfungen bei wesentlichen Einrichtungen (Art. 32)
Anlassbezogene Prüfungen bei wichtigen Einrichtungen (Art. 33)
Pflicht zur Vorlage von Nachweisen, Audit-Berichten, Sicherheitskonzepten
Behörde kann Anordnungen erlassen und Sanktionen verhängen
EU-Cybersecurity-Zertifizierung nach DVO 2024/482 möglich (Nachweis-Verkürzung)
Verantwortlich für die Umsetzung
RACI-Verteilung der NIS-2-Pflichten.
👆Tipp: Zeile oder „Details"-Button klicken — zeigt Verantwortliche, Begründung und Quelle.
Pflicht
Geschäftsleitung
IT-Sicherheit
Datenschutz
Einkauf
Recht & Compliance
HR / Personal
Kommunikation
Details
Risikomanagementi
A
U
I
—
I
—
—
DetailsSchließen
A
GeschäftsleitungGbilligt & überwacht die MaßnahmenGesetzlich gefordert durch Art. 20 Abs. 1 NIS-2-RL: Die GL muss Maßnahmen genehmigen und die Umsetzung überwachen.
U
IT-SicherheitEsetzt die Maßnahmen operativ umPraxis-Empfehlung — in der Praxis übernimmt dies typischerweise die IT-Sicherheit (CISO / IT-Leitung).
I
DatenschutzEinformiert über DSGVO-BezugSinnvoll wegen Überschneidungen von Art. 32 DSGVO (TOMs) und Art. 21 NIS-2-RL.
I
Recht & ComplianceEprüft regulatorische AuslegungBerät bei Auslegung der Norm sowie bei Schnittstellen zu DSGVO, KRITIS und CRA.
Vorfallsmeldung 24 hi
I
A
U
—
U
—
U
DetailsSchließen
I
GeschäftsleitungEwird informiertBest Practice: Die GL ist bei erheblichen Vorfällen zeitnah zu informieren.
A
IT-SicherheitEverantwortet Meldung an BSIPraxis-Empfehlung. Art. 23 NIS-2-RL nennt nur „die Einrichtung" als Meldepflichtige.
U
DatenschutzEprüft DSGVO-Bezug der MeldungBei Vorfällen mit personenbezogenen Daten greift parallel Art. 33 DSGVO.
U
KommunikationEKrisen- & KundenkommunikationSteuert externe Kommunikation an Kunden, Presse und betroffene Dritte.
Lieferkettensicherheiti
I
U
—
A
U
—
—
DetailsSchließen
I
GeschäftsleitungEinformiert über Lieferanten-RisikenEskalations-Stufe für kritische Lieferanten-Risiken.
U
IT-SicherheitEtechnische Bewertung der LieferantenPraxis-Empfehlung: führt Self-Assessments und Sicherheits-Audits durch.
A
EinkaufEverantwortet Vertrag & AuditEinkauf führt die Lieferanten-Beziehung.
U
Recht & ComplianceEVertragsklauseln & Sicherheits-SLAsVerankert Sicherheitsanforderungen, Audit-Rechte und Incident-Notification-Klauseln.
Schulungspflichti
A
U
—
—
I
U
—
DetailsSchließen
A
GeschäftsleitungGmuss selbst teilnehmenGesetzlich vorgegeben durch Art. 20 Abs. 2 NIS-2-RL: GL muss an Schulungen teilnehmen — dokumentationspflichtig.
U
IT-SicherheitEerstellt Schulungs-InhalteEntwickelt Awareness-Module für GL und Mitarbeitende.
U
HR / PersonalEorganisiert Schulungs-ProgrammPlant Termine, Teilnehmerlisten und Auffrischungs-Zyklen.
LEGENDE
A Verantwortlich
U Umsetzend
I Informiert
Muster
Die CISO Alliance bietet einen organisatorischen Rahmen für CISO-nahe Berufsbilder, um die Informationssicherheit in Organisationen zu steigern.
Mehr erfahren →
Verwandte Rechtsakte und Synergien für Ihr Unternehmen
Normen, die sich mit der NIS-2 überschneiden oder sie ergänzen. Synergie kennzeichnet Punkte, die Sie für mehrere Pflichten gleichzeitig nutzen können. Klicken Sie für die Begründung.
Parallele Meldepflichten: Bei Datenschutz-Vorfällen sind BSI und Datenschutzaufsicht parallel zu informieren.
SynergieÜberschneidende Maßnahmen: Die DSGVO-TOMs decken viele NIS-2-Anforderungen bereits ab — gemeinsame Doku spart Aufwand.
Doppelte Sanktion möglich: Verstöße können nach beiden Akten verfolgt und kumuliert geahndet werden.
Produkt- statt Organisationsebene: NIS-2 regelt die Sicherheit von Einrichtungen, der CRA die Sicherheit von Produkten mit digitalen Elementen.
SynergieLieferketten-Synergie: CRA-konforme Produkte erfüllen einen Teil der NIS-2-Lieferketten-Anforderungen.
Doppel-Compliance bei IoT/Software: Hersteller müssen oft beide Akte parallel umsetzen.
Lex specialis: Für Betreiber kritischer Anlagen gehen KRITIS-Pflichten der NIS-2 vor.
Physische + digitale Sicherheit: KRITIS adressiert auch physischen Schutz.
Schwellenwerte beachten: Höhere Schwellen als NIS-2.
Hochrisiko-KI-Systeme müssen zusätzlich zu NIS-2 spezielle Sicherheits- und Robustheitsanforderungen erfüllen.
SynergieGemeinsames Risikomanagement-System: Die KI-VO verlangt ein Risikomanagement analog zu NIS-2.
Delegierte & Durchführungsrechtsakte
Konkretisieren die NIS-2-Pflichten — Pflichtbasis für die operative Umsetzung.
Der Link führt zu einer externen Website. Die Inhalte werden vom externen Anbieter bereitgestellt und liegen nicht in der Verantwortung des LegalTrust Navigators.