EU-Richtlinie · Hohe Relevanz für Sie

NIS-2-Richtlinie Vollständiger Titel Richtlinie (EU) 2022/2555 über Cybersicherheit in der Union

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und das deutsche Umsetzungsgesetz NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheits­stärkungsgesetz (NIS2UmsuCG)

Die EU-weite Cybersicherheits-Richtlinie für wesentliche und wichtige Einrichtungen. Verpflichtet zu Risikomanagement, 24-Stunden-Meldepflichten und Lieferketten-Absicherung — mit persönlicher Haftung der Geschäftsleitung.

Stand: 12.05.2026 Lesezeit: ~8 min
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Sie unterliegen den strengsten
NIS-2-Anforderungen.

Ihre Pflichten Was Sie konkret tun müssen

Sechs Pflichtbereiche der NIS-2-Richtlinie. Klicken Sie auf eine Karte für die branchen­spezifische Vertiefung.

Konkret heißt das

  • Risiken systematisch identifizieren und bewerten (mind. jährlich)
  • Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen
  • Wirksamkeit regelmäßig überprüfen und nachweisen
  • Vorgaben nach DVO (EU) 2024/2690 einhalten (sektorabhängig)
  • Alle Maßnahmen revisionsfest dokumentieren

Drei-Stufen-Modell

  • 24 Stunden: Frühwarnung an BSI bei erheblichem Sicherheitsvorfall
  • 72 Stunden: Vorfallsmeldung mit Erstbewertung und Maßnahmen
  • 1 Monat: Abschlussbericht mit Ursachenanalyse
  • Parallel ggf. DSGVO-Meldung an Datenschutzaufsicht (Art. 33 DSGVO)

Was registriert wird

  • Firmenname, Anschrift, Ansprechpartner
  • Erbrachte Dienste und Sektorzuordnung
  • IP-Bereiche und Domains
  • Mitgliedstaaten der Tätigkeit

Konkrete Schritte

  • Inventar aller kritischen Lieferanten und Dienstleister
  • Bewertung des Sicherheits­niveaus (Self-Assessment / Audit)
  • Vertragliche Mindest­anforderungen (Sicherheits-SLAs)
  • Fortlaufendes Monitoring & Incident-Notification-Klauseln
  • Berücksichtigung der koordinierten EU-Risikobewertungen (Art. 22)

Geschäftsleitung muss

  • Risikomanagement-Maßnahmen genehmigen (Art. 20 Abs. 1)
  • Die Umsetzung überwachen
  • Selbst regelmäßig geschult werden (Art. 20 Abs. 2, dokumentationspflichtig)
  • Mitarbeitende fortlaufend sensibilisieren
  • Bei Pflichtverletzung: persönliche Haftung der GL nach NIS2UmsuCG

Aufsicht durch das BSI

  • Anlasslose Stichproben­prüfungen bei wesentlichen Einrichtungen (Art. 32)
  • Anlassbezogene Prüfungen bei wichtigen Einrichtungen (Art. 33)
  • Pflicht zur Vorlage von Nachweisen, Audit-Berichten, Sicherheitskonzepten
  • Behörde kann Anordnungen erlassen und Sanktionen verhängen
  • EU-Cybersecurity-Zertifizierung nach DVO 2024/482 möglich (Nachweis-Verkürzung)

Verantwortlich für die Umsetzung

RACI-Verteilung der NIS-2-Pflichten.

Tipp: Zeile oder „Details"-Button klicken — zeigt Verantwortliche, Begründung und Quelle.
Pflicht Geschäfts­leitung IT-Sicherheit Datenschutz Einkauf Recht & Compliance HR / Personal Kommunikation Details
Risikomanagementi AUII
A
Geschäftsleitung Gbilligt & überwacht die MaßnahmenGesetzlich gefordert durch Art. 20 Abs. 1 NIS-2-RL: Die GL muss Maßnahmen genehmigen und die Umsetzung überwachen.
U
IT-Sicherheit Esetzt die Maßnahmen operativ umPraxis-Empfehlung — in der Praxis übernimmt dies typischerweise die IT-Sicherheit (CISO / IT-Leitung).
I
Datenschutz Einformiert über DSGVO-BezugSinnvoll wegen Überschneidungen von Art. 32 DSGVO (TOMs) und Art. 21 NIS-2-RL.
I
Recht & Compliance Eprüft regulatorische AuslegungBerät bei Auslegung der Norm sowie bei Schnittstellen zu DSGVO, KRITIS und CRA.
Vorfallsmeldung 24 hi IAUUU
I
Geschäftsleitung Ewird informiertBest Practice: Die GL ist bei erheblichen Vorfällen zeitnah zu informieren.
A
IT-Sicherheit Everantwortet Meldung an BSIPraxis-Empfehlung. Art. 23 NIS-2-RL nennt nur „die Einrichtung" als Meldepflichtige.
U
Datenschutz Eprüft DSGVO-Bezug der MeldungBei Vorfällen mit personenbezogenen Daten greift parallel Art. 33 DSGVO.
U
Kommunikation EKrisen- & KundenkommunikationSteuert externe Kommunikation an Kunden, Presse und betroffene Dritte.
Lieferkettensicherheiti IUAU
I
Geschäftsleitung Einformiert über Lieferanten-RisikenEskalations-Stufe für kritische Lieferanten-Risiken.
U
IT-Sicherheit Etechnische Bewertung der LieferantenPraxis-Empfehlung: führt Self-Assessments und Sicherheits-Audits durch.
A
Einkauf Everantwortet Vertrag & AuditEinkauf führt die Lieferanten-Beziehung.
U
Recht & Compliance EVertragsklauseln & Sicherheits-SLAsVerankert Sicherheits­anforderungen, Audit-Rechte und Incident-Notification-Klauseln.
Schulungspflichti AUIU
A
Geschäftsleitung Gmuss selbst teilnehmenGesetzlich vorgegeben durch Art. 20 Abs. 2 NIS-2-RL: GL muss an Schulungen teilnehmen — dokumentations­pflichtig.
U
IT-Sicherheit Eerstellt Schulungs-InhalteEntwickelt Awareness-Module für GL und Mitarbeitende.
U
HR / Personal Eorganisiert Schulungs-ProgrammPlant Termine, Teilnehmer­listen und Auffrischungs-Zyklen.
LEGENDE
A Verantwortlich
U Umsetzend
I Informiert
CISO Alliance Die CISO Alliance bietet einen organisatorischen Rahmen für CISO-nahe Berufsbilder, um die Informationssicherheit in Organisationen zu steigern. Mehr erfahren →

Verwandte Rechtsakte und Synergien für Ihr Unternehmen

Normen, die sich mit der NIS-2 überschneiden oder sie ergänzen. Synergie kennzeichnet Punkte, die Sie für mehrere Pflichten gleichzeitig nutzen können. Klicken Sie für die Begründung.

    • Parallele Meldepflichten: Bei Datenschutz-Vorfällen sind BSI und Datenschutz­aufsicht parallel zu informieren.
    • Synergie Überschneidende Maßnahmen: Die DSGVO-TOMs decken viele NIS-2-Anforderungen bereits ab — gemeinsame Doku spart Aufwand.
    • Doppelte Sanktion möglich: Verstöße können nach beiden Akten verfolgt und kumuliert geahndet werden.
    • Produkt- statt Organisationsebene: NIS-2 regelt die Sicherheit von Einrichtungen, der CRA die Sicherheit von Produkten mit digitalen Elementen.
    • Synergie Lieferketten-Synergie: CRA-konforme Produkte erfüllen einen Teil der NIS-2-Lieferketten-Anforderungen.
    • Doppel-Compliance bei IoT/Software: Hersteller müssen oft beide Akte parallel umsetzen.
    • Lex specialis: Für Betreiber kritischer Anlagen gehen KRITIS-Pflichten der NIS-2 vor.
    • Physische + digitale Sicherheit: KRITIS adressiert auch physischen Schutz.
    • Schwellen­werte beachten: Höhere Schwellen als NIS-2.
    • Hochrisiko-KI-Systeme müssen zusätzlich zu NIS-2 spezielle Sicherheits- und Robustheits­anforderungen erfüllen.
    • Synergie Gemeinsames Risikomanagement-System: Die KI-VO verlangt ein Risikomanagement analog zu NIS-2.

Delegierte & Durchführungs­rechtsakte

Konkretisieren die NIS-2-Pflichten — Pflichtbasis für die operative Umsetzung.

    • Mindestmaßnahmen­katalog: Konkretisiert Art. 21 NIS-2 für DNS, TLD, Cloud, RZ, CDN, Managed Services.
    • Direkt anwendbar: Gilt ohne nationale Umsetzung.
    • Nachweis-Verkürzung: EU-zertifizierte Produkte / Dienste erfüllen NIS-2 nachweislich.
    • Lieferketten-Vorteil: Zertifizierung ist mit­verwendbarer Nachweis für NIS-2-Pflichtige.

Compliance-Checkliste

2 von 6 Pflichten erfüllt — Risikomanagement & Registrierung beim BSI
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Hilfen für Ihre Umsetzung

Praxistools, Vorlagen und Schulungs­unterlagen — kostenfrei zum Download.

    • Strukturiert nach den 6 NIS-2-Pflichten: Sie sehen sofort, wo Ihr Unternehmen steht.
    • Direkt einsetzbar im Audit: Erfüllt die Doku-Pflicht nach Art. 32 NIS-2.
    • Erfüllt Schulungspflicht nach Art. 20 NIS-2: Pflicht-Nachweis-tauglich.
    • Mit Anwesenheitsliste & Test-Fragen: Dokumentations­fähig für Aufsichtsbehörden.
    • Spart Zeit im Ernstfall: Im Vorfall zählt jede Minute — Vorlage strukturiert die Pflichtangaben.
    • Erfüllt Art. 21 Abs. 2 lit. d NIS-2: Strukturierte Lieferanten-Bewertung dokumentiert.

Hinweis: Die bereitgestellten Materialien dienen als Praxis-Hilfe und ersetzen keine Rechts­beratung im Einzelfall. Stand: 12.05.2026.