Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz rechtssicher umsetzen
Das Lieferkettengesetz verpflichtet seit dem 01.01.2023 alle Unternehmen, die mehr als 3.000 Mitarbeiter haben – ab dem 01.01.2024 trifft es aber auch alle Unternehmen, die mehr als 1.000 Mitarbeiter haben. Die Unternehmen werden verpflichtet entlang ihrer Lieferkette bestimmte Sorgfaltspflichten umzusetzen und für die Einhaltung von Menschen- und Umweltrechten einzutreten.
Für wen ist die LkSG-Schulung geeignet?
Die Schulung ist für jedes Unternehmen relevant – warum? Weil sich Dein Unternehmen mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Lieferkette eines der adressierten Unternehmen befindet. Damit werden also auch kleinere, vom Gesetz nicht direkt verpflichtete Unternehmen von den Verpflichtungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betroffen sein. Eine Schulung dazu liegt also auch im Interesse „kleinerer“ Unternehmen. Für die direkt verpflichteten Unternehmen ist es besonders wichtig das neue Gesetz zu kennen und umzusetzen, um hohe Geldbußen zu vermeiden.
Das Training ist für alle geeignet, die eingehende Meldungen selbst bearbeiten und diese Aufgabe nicht an externe, fachkundige Dienstleister, wie z.B. Rechtsanwälte auslagern möchten. Die Schulung ist für diejenigen, die notwendige Fachkunde erlangen und nachweisen wollen, um dem Gesetz nach offiziell eingehende Meldungen bearbeiten zu dürfen.
Welchen konkreten Nutzen ziehe ich aus der Schulung?
Nach der Schulung hast du
- die Anforderungen, Ziele und mögliche Sanktionen des LkSG verstanden
- ein Verständnis für die Risiken in deinen Lieferketten
- das Wissen, dein Unternehmen bei der Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen zu unterstützen und so Strafen und Sanktionen zu vermeiden,
- die Kenntnisse, wie du Hinweise fachgerecht bearbeitest,
- sowie Menschrechte einzuhalten und Umweltstandards zu erfüllen und so das Image deines Unternehmens zu schützen.