Kritis – Prüfverfahrenskompetenz nach §8a BSIG

Die “Kritis – Prüfverfahrenskompetenz nach §8a BSIG” Schulung zielt darauf ab, das Wissen und die Fähigkeiten zu vermitteln, die für die Tätigkeit als Prüfer in Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) erforderlich sind. Die Themen der Schulung umfassen:

  • Überblick über das KRITIS-Gesetz und die damit verbundenen Anforderungen: Detaillierte Erläuterung der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Kontext des IT-Sicherheitsgesetzes (BSIG) und der spezifischen Anforderungen an KRITIS.
  • Grundlagen der Risikoanalyse und des Risikomanagements: Vermittlung grundlegender Konzepte und Methoden zur Analyse und Verwaltung von Risiken.
  • Methoden zur Identifizierung kritischer Infrastrukturen: Vorstellung von Methoden zur Identifizierung und Klassifizierung kritischer Infrastrukturen in verschiedenen Sektoren.
  • Kenntnisse über die verschiedenen KRITIS-Sektoren und deren spezifische Anforderungen: Detailierte Einblicke in die verschiedenen KRITIS-Sektoren und die spezifischen Sicherheitsanforderungen für jeden Sektor.
  • Prüfung von KRITIS-Unternehmen und deren Sicherheitsmaßnahmen: Schulung zur Durchführung von Prüfungen bei KRITIS-Unternehmen, einschließlich der Bewertung der getroffenen Sicherheitsmaßnahmen.
  • Verfahren zur Feststellung von Mängeln und Schwachstellen: Methoden zur Identifikation von Mängeln und Schwachstellen in den IT-Sicherheitsmaßnahmen von KRITIS-Unternehmen.
  • Dokumentation von Prüfergebnissen und Berichterstattung an die zuständigen Stellen: Anleitung zur systematischen Dokumentation von Prüfergebnissen und zur Erstellung aussagekräftiger Berichte für die zuständigen Stellen.

Die Schulung “Kritis – Prüfverfahrenskompetenz nach §8a BSIG” beinhaltet außerdem praktische Übungen, um das erlangte Wissen anzuwenden und die Fähigkeiten der Teilnehmer zu verbessern.

Zielgruppe:

Die Schulung richtet sich an Personen, die für die Umsetzung und Einhaltung der Vorschriften des IT-Sicherheitsgesetzes (BSIG) verantwortlich sind, insbesondere in den Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) Deutschlands. Dazu gehören:

  • IT-Sicherheitsbeauftragte in KRITIS-Unternehmen
  • Mitarbeiter von KRITIS-Unternehmen, die für die IT-Sicherheit zuständig sind
  • IT-Sicherheitsauditoren, die Audits gemäß § 8a BSIG durchführen möchten
  • Externe Auditoren, die in KRITIS-Unternehmen tätig sind
  • Berater und Dienstleister, die KRITIS-Unternehmen bei der Umsetzung der Anforderungen des BSIG unterstützen möchten

Nutzen der Schulung:

Teilnehmer profitieren von:

  • Verständnis für die Anforderungen des § 8a BSIG an KRITIS-Unternehmen.
  • Kenntnissen der Vorgehensweise bei einer Prüfung nach § 8a BSIG.
  • Kompetenz zur Durchführung von Prüfungen bei KRITIS-Unternehmen.
  • Fähigkeit zur Erstellung von Prüfberichten und Empfehlungen für KRITIS-Unternehmen.
  • Erhöhung der Qualifikation und der Berufschancen im Bereich der IT-Sicherheit und der KRITIS-Prüfung.

Veranstaltungsname

Veranstaltungsdatum

Veranstaltungsart

Kritis – Prüfverfahrenskompetenz nach §8a BSIG (Online) 17. Februar 2025 - 18. Februar 2025 Online Kritis – Prüfverfahrenskompetenz nach §8a BSIG (Online)
Kritis – Prüfverfahrenskompetenz nach §8a BSIG (in München) 14. April 2025 - 14. April 2025 Präsenz Kritis – Prüfverfahrenskompetenz nach §8a BSIG (in München)
Kritis – Prüfverfahrenskompetenz nach §8a BSIG (Online) 16. Juni 2025 - 16. Juni 2025 Online Kritis – Prüfverfahrenskompetenz nach §8a BSIG (Online)
Kritis – Prüfverfahrenskompetenz nach §8a BSIG (in München) 18. August 2025 - 18. August 2025 Präsenz Kritis – Prüfverfahrenskompetenz nach §8a BSIG (in München)
Kritis – Prüfverfahrenskompetenz nach §8a BSIG (Online) 13. Oktober 2025 - 14. Oktober 2025 Online Kritis – Prüfverfahrenskompetenz nach §8a BSIG (Online)
Kritis – Prüfverfahrenskompetenz nach §8a BSIG (in München) 09. Dezember 2025 - 10. Dezember 2025 Präsenz Kritis – Prüfverfahrenskompetenz nach §8a BSIG (in München)
Marktplatz IT-Sicherheit Skip to content