Schulung zum Hinweisgeberschutzgesetz
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz ist in Kraft getreten und du hast in deiner Organisation die neuen gesetzlichen Verpflichtungen noch nicht umgesetzt? Dann aber schnell in unsere Schulung! Das Hinweisgeberschutzgesetz schreibt Organisationen vor, eine Meldestelle für Hinweise über Verstöße einzurichten. Lästig? Es dient neben dem Schutz von Mitarbeitenden auch den Interessen der Organisation. Denn es ist besser, Hinweise zunächst intern auszusprechen, statt gleich einer externen Meldestelle oder gar einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Ausbildung zur Ombudsperson für das Hinweisgebersystem
Lerne, was es mit dem neuen Gesetz auf sich hat, welche Anforderungen daraus auf deine Organisation zukommen und wie sie rechtssicher mit einem Meldesystem umgesetzt werden. Mit dieser Schulung erlangst du das Fachwissen als Ombudsperson für das Hinweisgebersystem und erfährst in praktischen Übungen, wie du mit eingehenden Meldungen sensibel und rechtssicher umgehst.
Benefits der Schulung
- Vermittelt dir ein Verständnis für das Gesetz, die Schutzziele und die Konsequenzen von Verstößen
- Befähigt dich, ein Hinweisgebersystem rechtskonform in deiner Organisation aufzubauen
- Vermittelt dir das Wissen und die nötige Sensibilität, wie du als Ombudsmann oder Ombudsfrau Hinweise ordnungsgemäß entgegennimmst, überprüfst und dokumentierst
- Zeigt dir, wie du das Vertrauen deiner Mitarbeiter förderst und von ihren Hinweisen profitierst
- Unterstützt dich beim Erarbeiten von praxisnahen Lösungen und Prozessen
An wen richtet sich diese Schulung und wer sollte daran teilnehmen?
Grundsätzlich ist jede Organisation von diesem Gesetz betroffen, auch wenn manche Verpflichtungen erst ab 50 Mitarbeitenden greifen. Dennoch sollte sich jedes Unternehmen – auch jede Behörde und Kommune – mit dem Gesetz auseinandergesetzt haben, um Verstöße und Geldbußen zu vermeiden. Die Schulung richtet sich an alle, die eingehende Meldungen selbst bearbeiten oder diese Aufgabe an externe, fachkundige Dienstleister auslagern wollen. Das Training vermittelt darüberhinaus die nachweisliche Fachkunde, um als Ombudsperson eingehende Meldungen bearbeiten zu dürfen.
Hinweisgeberschutzgesetz
In dieser eintägigen Schulung lernst du, welche Compliance-Anforderungen das Hinweisgeberschutzgesetz an deine Organisation stellt und wie du sie in der Praxis erfüllen kannst. Du wirst ein Verständnis für die Schutzziele entwickeln und praxisnahe Lösungen kennenlernen. Besonderer Fokus liegt auf der Befähigung, eine gesetzeskonforme Meldestelle einzurichten und als Ombudsperson für das Hinweisgebersystem in der Organisation zu fungieren.
Veranstaltungsname |
Veranstaltungsdatum |
Veranstaltungsart |
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Hinweisgeberschutzgesetz | 13. November 2024 - 13. November 2024 | Online | |
Hinweisgeberschutzgesetz | 11. Dezember 2024 - 11. Dezember 2024 | Online | |
Hinweisgeberschutzgesetz | 18. Februar 2025 - 18. Februar 2025 | Online | |
Hinweisgeberschutzgesetz | 09. April 2025 - 09. April 2025 | Online | |
Hinweisgeberschutzgesetz | 11. Juni 2025 - 11. Juni 2025 | Online | |
Hinweisgeberschutzgesetz | 16. Juli 2025 - 16. Juli 2025 | Online | |
Hinweisgeberschutzgesetz | 24. September 2025 - 24. September 2025 | Online | |
Hinweisgeberschutzgesetz | 12. November 2025 - 12. November 2025 | Online |