Betreiber Kritischer Infrastrukturen sind verpflichtet, angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität ihrer informationstechnischen Systeme zu treffen.
Welche Vorkehrungen angemessen und zumutbar sind und wie sie nachgewiesen werden können, ist Gegenstand dieses kompakten Expertenseminars. Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Umsetzung des § 8a III BSIG. Das Seminar bereitet Sie auf zukünftige Prüfungen nach dieser Norm vor. Die bestandene Abschlussprüfung führt zur Zusatzqualifikation „Spezielle Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG“ und berechtigt zur Durchführung von Prüfungen nach § 8a BSIG.
Zielgruppe: Prüfer, wie interne Revisoren, Auditoren, Wirtschaftsprüfer mit IT-Prüfungserfahrung sowie Mitarbeiter der prüfenden Stellen.